Manipulationssichere Kassen sind keine Utopie
Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ist hierzulande im April 2017 in Kraft getreten. Seitdem müssen Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) manipulationssicher sein und beim Finanzamt online angemeldet werden. Nun kommt dieser Umstieg auf deutsche Kassenhersteller und Unternehmer zu. Die Intention des Gesetzgebers: vor technischer Manipulation schützen, sprich Umsatzsteuerbetrug erschweren.
Registrierkassensicherheitsverordnung: Wie funktioniert das?
Die hiesige RKSV sieht vor, dass jeder Barbeleg digital signiert wird. Die dazugehörigen Zertifikate müssen von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern stammen. Der österreichische Trust Service Provider A-Trust hat ein Registrierkassen-Zertifikat entwickelt, das die gesetzlichen Bestimmungen mit höchsten Sicherheitsstandards erfüllt. Auch die Zertifizierung der Lösung für den deutschen Markt ist bereits am Laufen. Das deutsche Tochterunternehmen von A-Trust (A-Trust Deutschland) hat mit a.sign TSE eine One-Stop-Shop-Lösung geschaffen, die einfach zu implementieren, leicht zu adaptieren und mit allen, auch älteren, Anlagen und Systemen kompatibel ist.
Ein Ziel mit vielen Wegen
Innerhalb der EU gibt es keine einheitliche Regelung, weshalb jeder Mitgliedsstaat sein eigenes Süppchen kocht. So fallen die Regelungen in den Ländern unterschiedlich aus. Die österreichische Verordnung sieht vor, dass die RKSV für alle Unternehmer gilt, deren Jahresumsatz bzw. Barumsatz Euro 15.000 respektive Euro 7.500 überschreitet. Es gibt jedoch Ausnahmen, so etwa für Umsätze im Freien (z.B. Maroni- und Christbaumverkäufer), Alm-, Berg- und Schihütten sowie Kantinenumsätze von gemeinnützigen Vereinen – hier gilt als Obergrenze ein Umsatz von maximal Euro 30.000 im Kalenderjahr.
Sicher in die Zukunft
Auch in unserem Nachbarland muss die Kassa beim Finanzamt angemeldet werden. Gemein ist den Verordnungen beider Länder, dass eine unangekündigte Überprüfung durch das Finanzamt jederzeit stattfinden kann. In Deutschland gilt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ab Anfang des kommenden Jahres, wobei der Gesetzgeber bis Ende September eine Schonfrist, die „Nichtbeanstandungsregelung“, gewährt hat. Bis dahin nicht oder unzureichend nachgerüstete Registrierkassen werden nicht geahndet.
Lieber heute als morgen
Aber für deutsche Unternehmer ist dennoch Vorsicht geboten, denn die zertifizierte TSE muss bereits im Jänner installiert sein. Und der Umstieg kostet Zeit. A-Trust bringt nach erfolgreicher Fiskalisierungs-Umsetzung in Österreich seine Erfahrungen in den deutschen Markt ein und bietet den dortigen Unternehmen jeder Größe und nach ihrem Bedarf die Möglichkeit, die nahende KassenSichV zeitgerecht und auf einfache Weise umzusetzen. Das umfasst sowohl Online-, als auch Offline-Lösungen – wenn es sich beispielsweise um einen Event im Freien handelt, wo es keine Internetverbindung gibt oder auch um eine Lösung für einen kleinen Betrieb mit wenigen Transaktionen. Einmal mehr ist Digitalisierungs-Know-how aus Österreich gefragt.
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