Einladung zur Generalversammlung
Nach einem sehr gelungenen Verbandsjahr, in dem wir unser 60-jähriges Jubiläum gefeiert haben, lädt der Vorstand der ADV Sie herzlich zur
ordentlichen Generalversammlung
am 06. Mai 2020 um 17:00 Uhr
ein. Sollte die Beschlussfähigkeit zum festgesetzten Beginn nicht gegeben sein, wird die Generalversammlung statutengemäß 30 Minuten später, also pünktlich um 17:30 Uhr, beginnen.
Aufgrund der derzeitigen Situation wird die ordentliche Generalversammlung über Videokonferenz abgehalten.
Die Generalversammlung wird mit Cisco Webex durchgeführt. Wir danken unserem Host NTS für die Bereitstellung der technisch notwendigen Mittel für die Durchführung der online Versammlung.
Um die ADV modern zuhalten und schneller agieren zu können strebt die ADV eine Statutenänderung an, über welche bei der ordentlichen Generalversammlung abgestimmt. Die jetzigen Statuten aus dem Jahr 2012 sowie die geänderten Statuten finden Sie ab Mitte April hier.
Heuer ist zudem Wahljahr in der ADV und der Bundesvorstand stellt sich erneut zur Wahl. Alle Mitglieder die sich als Bundesvorstand zur Wahl stellen finden Sie ebenfalls ab Mitte April hier (wird laufend ergänzt).
Tagesordnung:
- Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung
- Begrüßung durch Alexander Albler (CEO und Eigentümer NTS AG)
- Fachvortrag: Sicheres, stabiles, skalierbares Netzwerk in unsicheren Zeiten – Thomas Hausegger (Regional Director East NTS AG)
- Genehmigung des Protokolls vom 03. Juni 2019
- Bericht über Vorstandsarbeit
- Bericht der Rechnungsprüfer, Entlastung des Vorstands
- Wahl des Bundesvorstands
- Antrag auf Statutenänderung
- Allfälliges
Hinweis:
Das Protokoll der letzten Generalversammlung kann im ADV Sekretariat angefordert werden
(Tel. 01/533 09 13, E-Mail: office@adv.at).
Aus den Statuten:
§ 7 Rechte der Mitglieder: Den Mitgliedern des Vereins stehen folgende Rechte zu:
-
- b) das Recht auf Sitz und Stimme in den Versammlungen des Vereins, das aktive und passive Wahlrecht und das Recht, Anträge zu stellen. Diese Rechte können von einer physischen Person nur persönlich, von einer juristischen Person nur durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgewiesenen Repräsentanten ausgeübt werden. Mitglieder können ihr Stimmrecht in der Generalversammlung auf ein anderes Mitglied durch schriftliche Vollmacht übertragen. Jedes Mitglied kann max. 5 Stimmen ausüben. Die Stimmübertragung muss spätestens 1 Woche vorher schriftlich im ADV-Generalsekretariat eingelangt sein.
§ 11 Generalversammlung: Anträge zu § 11/a-i und k) müssen, sofern diese Punkte nicht auf der Tagesordnung stehen, sowie Anträge zu § 11/j jedenfalls, spätestens drei Wochen vor der Generalversammlung schriftlich dem Vorstand bekannt gegeben werden und von mindestens fünf Mitgliedern unterfertigt sein.
Anmeldung
Anmeldungen bis 29. April unter monika.scheichelbauer@adv.at
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